Sachverständiger Gedern

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin Dipl.-Ing. (FH) Yvonne Reeker Gedern
Dipl.-Ing. (FH)

Yvonne Reeker

Bausachverständige und Baugutachterin

Volkartshainerstr. 16
63688 Gedern
Tel: 06045 999 90 30
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Qualifikation

  • Architekturstudium
  • Sachverständige für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
  • ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss des Wetterau- und Main-Kinzig-Kreises

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Gedern steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Frau Yvonne Reeker als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Frau Yvonne Reeker kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gedern, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gedern kommen bzw. sich nicht in Gedern auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Gedern - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Gedern ist eine kleinstadt im Bundesland Hessen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt und zum Landkreis Wetteraukreis. Die Stadt grenzt direkt an den Vogelbergkreis und liegt ca. 50 km nordöstlich von Frankfurt. Es gibt insgesamt 6 Stadtteile von Gedern: Mittel-Seemen, Nieder-Seemen, Ober-Seemen, Steinberg und Wenings. Damals war die Stadt eher Landwirtschaftlich geprägt, heute profitiert Sie von einer Vielzahl an Geschäften und Supermärkten sowie vom Naherholungsgebiet Gederner See und dem touristisch erschlossenen Vogelsberg. Der Ort ist ein anerkannter Luftkurort, was eine Form der Klimatherapie ist.

Für Bildung und Freizeitmöglichkeiten gibt es wie auch in fast jeder anderen Stadt, auch in Gedern Möglichkeiten. Gedern besitzt seit 1972 eine Gesamtschule mit einem Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse. Die Freizeit kann man auch gut in der Stadt nutzen. Viele Camper und Badegäste besuchen im Sommer den Gederner See. Oberhalb des Gederner Sees liegt das Segelfluggelände Gedern. Am Schmitterberg befindet sich ein Sportzentrum, welches auch ein beheiztes Hallenbad beinhaltet.  Im Ortsteil Ober-Seemen befindet sich das Kinder- und Jugendferiendorf des Landkreises Groß-Gerau.

An Kultur und Sehenswürdigkeiten gibt es zum einen das Schloss Gedern und die Weidenkirche. Das Gederner Schloss ist ein Barockschloss, welches aus einer Befestigungsanlage des 14. Jahrhunderts entstand. Die Weidenkirche im Stadtteil Steinberg wurde von den Bürgern errichtet, um den Gottesdienst auch in der freien Natur feiern zu können. Zu guter letzt kann man sagen, dass Gedern eine lebendige Kleinstadt mit einer hervorragenden Infrastruktur ist und rd. 7.500 Einwohnern besitzt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Stadt Gedern
Schlossberg 7 
63688 Gedern

Bauamt:
Bauverwaltung
Schlossberg 7 
63688 Gedern

Grundbuchamt:
Grundbuchamt Büdingen
Stiegelwiese
63654 Büdingen

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