Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
-
Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
-
Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
-
Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
-
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
-
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gedern, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gedern kommen bzw. sich nicht in Gedern auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Gedern - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Gedern ist eine kleinstadt im Bundesland Hessen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt und zum Landkreis Wetteraukreis. Die Stadt grenzt direkt an den Vogelbergkreis und liegt ca. 50 km nordöstlich von Frankfurt. Es gibt insgesamt 6 Stadtteile von Gedern: Mittel-Seemen, Nieder-Seemen, Ober-Seemen, Steinberg und Wenings. Damals war die Stadt eher Landwirtschaftlich geprägt, heute profitiert Sie von einer Vielzahl an Geschäften und Supermärkten sowie vom Naherholungsgebiet Gederner See und dem touristisch erschlossenen Vogelsberg. Der Ort ist ein anerkannter Luftkurort, was eine Form der Klimatherapie ist.
Für Bildung und Freizeitmöglichkeiten gibt es wie auch in fast jeder anderen Stadt, auch in Gedern Möglichkeiten. Gedern besitzt seit 1972 eine Gesamtschule mit einem Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse. Die Freizeit kann man auch gut in der Stadt nutzen. Viele Camper und Badegäste besuchen im Sommer den Gederner See. Oberhalb des Gederner Sees liegt das Segelfluggelände Gedern. Am Schmitterberg befindet sich ein Sportzentrum, welches auch ein beheiztes Hallenbad beinhaltet. Im Ortsteil Ober-Seemen befindet sich das Kinder- und Jugendferiendorf des Landkreises Groß-Gerau.
An Kultur und Sehenswürdigkeiten gibt es zum einen das Schloss Gedern und die Weidenkirche. Das Gederner Schloss ist ein Barockschloss, welches aus einer Befestigungsanlage des 14. Jahrhunderts entstand. Die Weidenkirche im Stadtteil Steinberg wurde von den Bürgern errichtet, um den Gottesdienst auch in der freien Natur feiern zu können. Zu guter letzt kann man sagen, dass Gedern eine lebendige Kleinstadt mit einer hervorragenden Infrastruktur ist und rd. 7.500 Einwohnern besitzt.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Stadt Gedern
Schlossberg 7
63688 GedernBauamt:
Bauverwaltung
Schlossberg 7
63688 GedernGrundbuchamt:
Grundbuchamt Büdingen
Stiegelwiese
63654 Büdingen